Erlaubte Fanggeräte:
3Handangeln mit je einem Haken, 1 Köderfischsenke (1x1 Meter) vom 01.06. bis 31.01.
Beim Angeln mit Kunstköder darf keine weiter Angel ausgelegt werden!
Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten!
Eisangeln und das Legen von Schnüren und Reusen ist nicht erlaubt.
Fangbegrenzung:
Gestattet wird der Fang von 4 Fischen der nachgenannten Arten, pro Tag höchstens
jedoch 4 Forellen, 2 Hechte, 2 Zander, 2 Karpfen, 2 Schleien.
Für alle anderen, hier nicht genannten Arten, gelten keine Fangbeschränkungen.
An den Gewässern des AV-Lengerich e.V. ist der Fang von Weißfisch auf maximal 15 Stück begrenzt.
Alle Welse sind dem Gewässer zu entnehmen.
Auflagen und Bestimmungen:
Die gesetzlichen Bestimmungen (Fischereigesetz, Landesfischereiordnung, Tier- und Naturschutzgesetze, etc.) sind zu beachten.
An allen Gewässern ist das Anfüttern in großen Mengen verboten. Füttern mit Hakenködern (Feederkorb) in kleinen Mengen ist erlaubt.
Während der Schonzeit für Hecht und Zander ist jegliches Angeln mit Köderfisch, Fischfetzen oder Kunstköder verboten!
Bei Veranstaltungen einzelner Mitgliedsvereine sind das entsprechende Gewässer, oder Teilstrecken, für andere Mitglieder gespeert. Den Anordnung der Organisationswarte des ausrichtenden Vereins ist Folge zu leisten. Bitte immer die im Rundschreiben veröffentlichten Termine der Mitgliedvereine beachten.
Die Angelplätze sind sauber zu halten. Am Angelplatz vorgefundener Müll wird dem Angelplatzbenutzer zugeordnet. Er ist für die sofortige Beseitigung verantwortlich. Ufer und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. Den Anordnungen von Fischereiaufsehern, Gewässerwarten und Vorstandsmitgliedern der Mitgliedsvereine ist, in deren Zuständigkeitsbereich, Folge zu leisten. Diese Personen sind berechtigt, bei groben Verstößen den Erlaubnisschein einzuziehen.
Die Verwendung von Schirmzelten u.ä. Produkten alsWetterschutz ist erlaubt. Campen und Zelten ist verboten.
Mindestmaße:
Aal 50cm
Aland 25cm
Bachforelle 25cm
Hecht 50cm
Karfen 35cm
Maräne 40cm
Schleie 30cm
Saibling 25cm
Regenbogenforelle 25cm
Zander 45cm
Barsch 20cm nur in Gewässern des ASV
Ibbenbüren
Wels kein Maß, gefangene Tiere sind zu
entnehmen!
Schonzeiten:
Maräne 01.12.-15.03.
Bachforelle 20.10.-15.03
Hecht 15.02.-31.05.
Zander 15.02.-31.05.
Regenbogenforelle 20.10.-15-03. nur in Fließgewässern